Wer kann Opferhilfe beanspruchen?
Unser Angebot
Unsere Fachbereiche
Das Opferhilfegesetz

Wurden Sie oder nahe Angehörige durch eine Straftat verletzt? Dann haben Sie gemäss Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch auf kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Opferhilfe. 

Im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erbringt die Opferhilfe beider Basel folgendes Angebot:

Wir beraten wir Sie in sozialen, psychologischen, rechtlichen, versicherungsrechlichen, medizinischen und finanziellen Fragen.

Auf Wunsch begleiten wir Sie bei Behördengängen und im Strafverfahren. Und wir helfen Ihnen, das erlittene Unrecht zu verarbeiten.

Rufen Sie uns an

Sie ereichen uns unter 061 205 09 10